Ihre Malteser in Bad Sobernheim...
...heißen Sie herzlich willkommen auf ihrer Internet-Seite.
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Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinprodukte- sicherheit bestimmen.
Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden.
Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungs- dienst können Sie unter
Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge(at)malteser(dot)org
kontaktieren.